Bundesgeschwister aus Heidelberg und Karlsruhe besuchen DEN Ort der Judikative
Karlsruhe. Karneval war gerade erst vorbei, da trafen sich die Aktive und Alte Herren der Unitas Franco-Alemannia und einige Bundesbrüder der Unitas Ruperto-Carola, um gemeinsam das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu besichtigen. Schon beim letztjährigen Aktiventag konnten die Teilnehmer durch den Vortrag von BVerfG-Richter Dr. h.c. Peter Müller einen Einblick in das Wesen des Bundesverfassungsgerichts gewinnen, an diesem 14. Februar stand aber die Besichtigung vor Ort auf dem Programm.
Da der eigentliche Hauptsitz am Karlsruher Schloss noch bis Ende 2014 renoviert wird, befindet sich das Bundesverfassungsgericht derzeit auf einem Gelände der Bundespolizei in der Karlsruher Nord-Ost-Stadt.
Nach einer Flughafen-typischen Personenkontrolle vor Einlass ins Gerichtsgebäude folgte ein Vortrag im Sitzungsaal des BVerfG, der einem aus Fernsehbildern bekannt ist. Neben der Entstehung der Verfassungsgerichtbarkeit 1949 ging es zunächst um den Standort Karlsruhe. Zur klaren Trennung der drei Gewalten der Demokratie kam der Standort Bonn hierfür nicht in Frage – auch Berlin fiel auf Grund der problematischen Insel-Lage aus.
In der drittgrößten Stadt Baden-Württembergs hingegen befand sich zum einen schon der Bundesgerichtshof, was zum Nutzen von Synergieeffekten dienlich war, zum anderen hatte sie in Folge der Gebietsreform gerade ihren Standpunkt als Hauptstadt von Baden verloren. So kam das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe und die Stadt wurde „Residenz des Rechts“.
Das Bundesverfassungsgericht ist ausschließlich für Verfassungsbeschwerden und möglichen Grundrechtsverletzungen zuständig und untersteht nicht der Dienstaufsicht eines Ministeriums. So hat es auch im deutschen Bundeshaushalt einen eigenständigen Etat, den es selbst verwalten kann. Nach § 31 Abs. 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes sind seine Entscheidungen unanfechtbar und binden alle übrigen Staatsorgane. Nicht zuletzt deshalb gilt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts als der fünfte Mann im Staat – hinter Bundespräsident, Bundestagspräsident, Bundeskanzler und Bundesratspräsident.
Gewählt werden die 12 Richter für 12 Jahre, jeweils die Hälfte von Bundestag und Bundesrat, und nur mit Zweidrittelmehrheit. Die zwölf Richter teilen sich in zwei Senate auf. Die jeweiligen Vorsitzenden stellen im Wechsel den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. In jedem Senat existieren mehrere Kammern, die aus je drei Richtern bestehen. Diese beraten und entscheiden vor allem über Beschwerden, zu denen bereits eine Grundsatzentscheidung des Senats besteht.
Nach der Klärung einiger Nachfragen und einer kurzen Diskussion zu wichtigen historischen Entscheidungen des BVerfGs, wurden noch das „Hinterkämmerchen“ sowie der Besprechungsraum der Richter gezeigt – ebenso die scharlachroten Roben mit weißem Jabot und Barett, die der traditionellen Richtertracht der Stadt Florenz aus dem 15. Jahrhundert nachempfunden sind.
Im Anschluss versammelte man sich noch in einer Karlsruher Studentenkneipe zum Abendessen, bevor es aufs Karlsruher Unitas-Haus zum Ausklang ging.
Alles in allem blicken wir zurück auf einen interessanten Ausflug, der begleitet wurde von vielen netten Gesprächen und regem Austausch zwischen beiden Unitas-Vereinen.
Quelle: Info-Flyer des Bundesverfassungsgerichts
von Bbr. Jonas Neckenich