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„Meinungen kann man nicht verbieten“

Diskussionsabend bei der Unitas Franco-Alemannia

Karlsruhe. Am 17.1. entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), die NPD nicht zu verbieten, da die NPD nicht das Potenzial habe, um die Demokratie zu beseitigen. Bbr. Lukas Beeck nahm dies zum Anlass, um uns eine kurze Einführung zu Aufgaben, Kompetenzen und Arbeitsweise des BVerfG zu geben. Dabei stellte er das Parteienverbot als eine sehr besondere Aufgabe des BVerfG heraus. Bisher waren zwei Parteien in den 50er Jahren verboten.

Im aktuellen Verfahren stellte das Gericht klar, dass die NPD zwar verfassungsfeindliche Ziele habe. Aber es sei nicht klar, dass die NPD wirklich darauf ausgehe die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu zerstören. Insbesondere sei kein bestimmender Einfluss auf die politische Willensbildung gegeben.

In der anschließenden Diskussion wurden durch die zahlreich versammelten Aktiven die hohen Hürden die das Bundesverfassungsgericht an Parteienverbote stellt, allgemein befürwortet. Denn auch die Gefahren, dass dieses Verfahren zur Unterbindung unerwünschter Meinungen genutzt wird, wurden gesehen. Bei der womöglich einzuführenden Möglichkeit verfassungsfeindlichen Parteien die Parteienfinanzierung zu entziehen, wurde ebenso angemahnt, dass nicht allein die Absicht, das Grundgesetz zu ändern, als verfassungsfeindlich eingestuft werden dürfe.

Die Auswirkungen des aktuellen Verbotsverfahrens auf die NPD wurden eher gering gesehen. Aber auch im Falle eines Verbotes hätte sich nach Auffassung der Versammelten nur wenig geändert, da die verbleibenden aktiven Mitglieder der NPD sich anderen Parteien angeschlossen oder eine Nachfolgepartei gegründet hätten. Allerdings wurde als positiven Effekt des Verfahrens angesehen, dass hierdurch die Regelungen zu Verbotsverfahren an aktuelle Umstände angepasst wurden und so zukünftige Verfahren beschleunigt werden könnten.

In der Diskussion stellte sich heraus, dass ein Parteiverbotsverfahren im Fall, dass eine Partei erfolgreich versucht die Demokratie abzuschaffen, vermutlich auch nicht greifen würde. Denn diese Partei hätte bis dahin die öffentliche Meinung schon so weit beeinflussen müssen, dass sie sich auch über ein Verbot durch das BVerfG hinwegsetzen könnte. Die Relevanz einer Partei könne sich dabei schneller entwickeln, als das Bundesverfassungsgericht urteilen könnte.

Als Resultat der intensiven Diskussionen und dem kontroversen Meinungsaustausch zwischen den versammelten Aktiven bleibt festzuhalten, dass zum Erhalt der Demokratie ein Parteienverbot nur eine flankierende Maßnahme sein kann. Deutlich wichtiger ist zu jeder Zeit die Werte der Demokratie in der öffentlichen Wahrnehmung zu halten und dadurch zu verhindern, dass verfassungsfeindliche Meinungen mehrheitsfähig werden – auch eine Aufgabe der Unitarierinnen und Unitarier, wie sich jeder wieder selbst bewusst machte.