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Verbrechensprävention vs. Datenschutz

Wissenschaftliche Sitzung mit Bbr. Luca Meckes

Karlsruhe. Kurz vor unserem zweiten Vereinsfest hielt Bbr. Luca Mecke eine Wissenschaftliche Sitzung zum Thema „Verbrechensprävention vs. Datenschutz“. Nach einer kurzen Einführung anhand Beispielen aus der Vergangenheit starteten wir mit Begriffsdefinitionen. Es wurde schon am Anfang klar, dass dieses Thema in unserem Leben immer präsenter wird und es - wie oftmals im Leben - gilt: nicht wissen, ist keine Entschuldigung. Da die „Online-Welt“ noch relativ jung sei, bewege man sich in Themen Gesetzgebung und Datenschutz in Kinderschuhen. Demzufolge war das behandelte Thema voll mit Grauzonen und bei jeder Entscheidung wird irgendwie zwischen technischen Möglichkeiten, Gesetzgebung und moralischen Grenzen manövriert. Die Wissenschaftliche Sitzung beschäftigte sich auch mit dem Zusammenspiel und der Wechselwirkung dieser Aspekte.

Bbr. Meckes startete mit einem Überlick der technischen Möglichkeiten: Technisch sei heutzutage vieles möglich. Anfangs gab es Kameraüberwachung, GPS-Tracking und eine Überprüfung der IP-Adressen. Mit der technologischen Entwicklung der letzten Jahrzehnte wurde das Inventar zur Überwachung einer Person breiter gefächert. Im Internet könnten alle möglichen Daten, Chat- und Suchverläufe einer Person gespeichert werden und in großen Datenbanken zu sogenanntem „Big Data“ zusammengeführt werden. In solchen Datenbanken könnten Behörden gegebenenfalls mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz bestimmte Muster suchen und potentielle Straftäter "ausschalten", bevor die Straftaten begangen würden.

Theoretisch zumindest. Ein großes Problem sei, dass die meisten Daten von uns bei großen Firmen landeten (u.a. Entwickler von Social Media und Suchmaschinen). Diese sitzen in unterschiedlichen Länder auf der ganzen Welt und unterliegen unterschiedlichen Gesetzgebungen. Inwiefern sie irgendwelche Daten den Behörden überhaupt zur Verfügung stellen müssten, sei sehr unterschiedlich. Es werde versucht an dieser Stelle die Gesetze so zu verschärfen, dass das Land in welchem diese Dienstleister tätig sind, mehr Kontrolle hätten. Ein weiteres Problem sei, dass selbst die Behörden oft Probleme mit der zwischenstaatlichen Kommunikation bekämen.

Nach dieser Abarbeitung startete der Referent mit einer weiteren offenen Frage in den nächsten Teil seines Vortrag: "Wenn der technische Hintergrund gegeben ist und an der Gesetzgebung gearbeitet wird, kann man dann davon ausgehen, dass alle Möglichkeiten genutzt werden, um potentiellen Verbrechen vorzubeugen?" Pauschal könne man sagen, dass dies noch auf sich warten ließe. An dieser Stelle kämen Menschenrechte und ganz viele ethische Bedenken ins Spiel. Ebenso gäbe es Sicherheitsrisiken wie beispielsweise Datenmissbrauch und eine Fehlfunktion des Verbechenserkennungsalgorithmus. In den kommenden Jahren werde sich einiges ändern, aber eins sei sicher: Verbrechensprävention bleibt ein dauerhaftes Abwägen zwischen Datenschutz, Personenschutz und Menschenrechte.

Abschließend gab Bbr. Meckes einen Überblick, wie die politischen Parteinen zum Thema stehen und wir ließen den Abend mit lebendiger Diskussion ausklingen.